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Fachkräfte aus dem Ausland für Ihr Unternehmen

Top motivierte ausländische Fachkräfte, Arbeitskräfte und Azubis für Ihre offenen Stellen. Wir lassen Sie bei Kapazitätsengpässen nicht im Regen stehen.

Die Fachkräfteeinwanderung wird endlich modernisiert!
Nach jahrelangen Debatten will die Ampel-Regierung die Einwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten klar regeln. Ganz neu: eine Chancenkarte für Ungelernte! Die Fachkräfteeinwanderung wird künftig auf drei Säulen ruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Vereinfacht dargestellt bedeutet das:

  • Qualifizierte Fachkräfte können in Deutschland dann auch einen anderen Beruf ausüben!
  • Erfahrene Arbeitskräfte mit 2 Jahren Berufserfahrung müssen ihren Beruf nicht mehr anerkennen lassen!
  • Ungelernte Arbeitskräfte ohne Arbeitsvertrag können zu einer Probebeschäftigung einreisen!
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Säule I
Fachkräfte

Qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung dürfen (mit Arbeitsvertrag) kommen wenn die berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt wird. Das ist soweit nichts neues, außer dass zukünftig Fachkräfte jede andere Beschäftigung ausüben können. Ein anerkannter Koch kann dann also auch in der Lebensmittelindustrie arbeien.

Säule II
Erfahrene Arbeitskräfte

Voraussetzung sind zwei Jahre Berufserfahrung und ein Berufs- oder Hochschulabschluss, der in dem Land, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Dieser Berufsabschluss muss in Deutschland nicht anerkannt werden!

Berufliche Anerkennung erst nach Einreise und Arbeitsantritt!
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus Drittstaaten anders als bisher erst nach der Einreise die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses einleiten und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Die Prüfung der Sprachkenntnisse obliegt dem Arbeitgeber.

Säule III
Ungelernte Arbeitskräfte

Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte aber ungelernte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte sollen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits zu Probe- beziehungsweise Nebenbeschäftigungen berechtigt.
Ein Punktesystem soll entscheiden wer einreisen darf. Zu den Auswahlkriterien sollen insbesondere die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter gehören.

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Für folgende Berufe und Branchen haben wir Arbeits- und Fachkräfte für Ihr Unternehmen.

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