Wie lange dauert es, bis ein internationaler LKW-Fahrer einsatzbereit ist?
Antwort: Von der Auftragserteilung und dem ersten Bewerbungsgespräch bis zur Einreise vergehen erfahrungsgemäß etwa 4 Monate – selbst bei Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG. Nach der Einreise startet der Fahrer zunächst als Hilfskraft im Betrieb und absolviert parallel die notwendigen Qualifizierungs- und Umschreibungsmaßnahmen. Unser Ziel bei German Job: Eine vollständige Qualifizierung als Berufskraftfahrer in unter 9 Monaten.
Was kostet der gesamte Recruiting- und Qualifizierungsprozess?
Antwort: Die Gesamtkosten setzen sich transparent aus mehreren Bausteinen zusammen:
Recruiting & Vorauswahl geeigneter Kandidaten
Allgemeine Sprachausbildung sowie spezieller Fachsprachkurs für Berufskraftfahrer
Prüfung und Beantragung staatlicher Fördermittel
Durchführung des Visaverfahrens, Einreiseorganisation und Startbegleitung vor Ort
Koordination von Fahrschulen und Qualifizierungspartnern
(Hinweis: Durch hohe staatliche Förderungen reduzieren sich die effektiven Kosten für Arbeitgeber oft drastisch.)
Was passiert, wenn der Fahrer nach kurzer Zeit abbricht oder ihm begründet gekündigt wird?
Antwort: Um Unternehmen maximale Planungssicherheit zu geben, ist das Thema Nachbesetzung im Personalvermittlungsvertrag von German Job klar geregelt: Verlässt der Fahrer das Unternehmen beispielsweise innerhalb der ersten 3 Monate, wird die Stelle kostenlos nachbesetzt.
Welche staatlichen Fördermittel können Unternehmen in Anspruch nehmen?
Antwort: Sowohl die Führerscheinqualifikation als auch die Berufskraftfahrerqualifikation bilden ein förderfähiges Weiterbildungspaket nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) in Kombination mit dem Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) des BAMF.
Betriebe bis 50 Mitarbeiter: Erhalten bis zu 100 % Übernahme der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss für die Ausfallzeit des Fahrers während der Schulungen.
Sprachkurse: Die Kostenübernahme für den Job-Berufssprachkurs beträgt in der Regel 100 %.
Über welche Deutschkenntnisse verfügen die Fahrer bei der Einreise?
Antwort: Sicherheit und verlässliche Kommunikation stehen an erster Stelle. Der Mindeststandard bei German Job ist das Sprachniveau A2 (GER) in Kombination mit einem spezialisierten Fachsprachkurs für Berufskraftfahrer.
Wie fachlich und sprachlich sind die Kraftfahrer vorbereitet?
Antwort: Zusätzlich zum allgemeinen Deutschunterricht absolvieren die Kandidaten einen intensiven Fachsprachkurs (5 Module mit ca. 200 Übungseinheiten). Dort lernen sie gezielt den Umgang mit typischen Unterlagen aus dem Transportalltag:
Lesen und Verstehen von Frachtpapieren, Lieferdrucken, Transportaufträgen und Sicherheitsvorschriften
Richtiges Ausfüllen von Formularen und Checklisten
Schriftliche und mündliche Erfassung wichtiger Arbeitsanweisungen
Dadurch verfügen die Fahrer ab Tag 1 im Betrieb über das nötige Sprachverständnis für den Praxisalltag.
Müssen ausländische Fahrer den CE-Führerschein in Deutschland komplett neu machen?
Antwort: Nein, in der Regel nicht. Die örtliche Fahrerlaubnisbehörde legt zusammen mit der Partner-Fahrschule den konkreten Qualifizierungsbedarf fest. Führerscheine aus bestimmten Drittstaaten (z. B. Albanien oder Namibia) können im Rahmen von Anerkennungsabkommen verhältnismäßig einfach umgeschrieben werden – teilweise sogar ohne erneute theoretische und praktische Prüfung.
Wie viel Zeit bleibt für die Absolvierung der Qualifizierungsphase?
Antwort: Gesetzlich ist für die Anpassungs- und Qualifizierungsphase ein Zeitfenster von bis zu 15 Monaten vorgesehen. Durch die intensiven sprachlichen und fachlichen Vorbereitungskurse von German Job erreichen unsere Kandidaten das Ziel jedoch meist in unter 9 Monaten.
Wie lange darf der Fahrer nach erfolgreicher Qualifizierung in Deutschland arbeiten?
Antwort: Grundsätzlich unbefristet bzw. beliebig lange! Nach § 18 Abs. 4 AufenthG wird die Aufenthaltserlaubnis für eine reguläre Beschäftigung zunächst für bis zu vier Jahre erteilt (oder für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate). Nach Ablauf dieser Frist kann der Aufenthaltstitel problemlos verlängert werden, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht. Es gibt hierfür keine gesetzliche Gesamthöchstdauer.
Was passiert, wenn die Qualifizierungsprüfung nicht beim ersten Mal bestanden wird?
Antwort: Sollte eine Teilprüfung nicht auf Anhieb bestanden werden, kann diese innerhalb des gesetzlichen Qualifizierungszeitraums problemlos wiederholt werden. Durch unsere gezielte fachsprachliche Vorbereitung ist die Bestehensquote unserer Kandidaten jedoch hoch.